Allgemeine Geschäftsbedingungen
SendSuite® Tracking Online AGB
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum, an dem Sie das Bestellformular (im Sinne der nachstehenden Definition) unterzeichnen (dem „Tag des Inkrafttretens“), im Verhältnis zwischen der Pitney Bowes Deutschland GmbH, Poststraße 4-6, 64293 Darmstadt(„PB“ oder „wir“ oder „uns“ oder „unser(e)“), und dem im Bestellformular angegebenen Kunden („Kunde“ oder „Sie“ oder „Ihr(e)“).
1. Begriffsbestimmungen:
Im Rahmen dieses Vertrags werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet:
„Betriebszeiten”: vierundzwanzig (24) Stunden am Tag und 7 (sieben) Tage in der Woche, ausgenommen geplante Ausfallzeiten wie in Abschnitt 9 unten definiert sowie Ausfallzeiten, sich aus einem Ereignis höherer Gewalt gemäß Abschnitt 13 entstehen;
„Bestellformular”: Dokument, mit dem Sie das Recht auf den Zugriff auf und die Nutzung des Service erwerben;
„“Dokumentation”: die aktuellen technischen und Benutzerdokumentation, die über die Hilfedatei innerhalb des Service zur Verfügung stehen;
„Empfänger”: ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden bzw. ggf. ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer eines Kunden des Kunden;
„Empfangsstelle“: eine Stelle, an der der Kunde eingehende Postsendungen oder Pakete erfasst;
„Gerät”: ein Lesegerät (Barcodescanner, mobile Datenerfassungsgeräte);
„Kontingent”: die Anzahl der Empfangsstellen, Geräte oder Empfänger, die Sie zur Nutzung während einer bestimmten Laufzeit gemäß Bestellformular erworben haben;
„Kundendaten”: Daten wie u.a. Kontaktlisten (einschließlich personenbezogener Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Hausadressen usw.), Sendungsverfolgungsdaten und -berichte oder anderes Material, das Sie im Rahmen des Service angeben bzw. PB zur Erbringung des Service zur Verfügung gestellt haben;
„Laufzeit”: die Laufzeit dieses Vertrags gemäß Abschnitt 3 unten; und
„Service”: der im Bestellformular gewählte konkrete SendSuite Tracking Online-Abo-Service, den PB als gehostete On-Demand-Anwendung anbietet.
2. (a) Service. Während der (nachstehend genauer definierten) Laufzeit erbringen wir Ihnen den im Bestellformular genannten Service gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vertrag“).
(b) Gewährung von Rechten. PB gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung des Service während der Laufzeit für Ihre internen Geschäftszwecke gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags. PB behält sich alle Rechte an dem Service vor, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrags gewährt wurden.
3. Laufzeit; Beendigung:
a) Dieser Vertrag tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bliebt während der im Bestellformular angegebenen Anzahl von Monaten in Kraft („Anfangslaufzeit”).
b) Nach Ablauf der Anfangslaufzeit erfolgt eine automatische monatliche Verlängerung des Bestellformulars („monatliche Laufzeit”), sofern nicht eine der Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Ende der laufenden monatlichen Laufzeit kündigt (wobei die Anfangslaufzeit und die monatliche Laufzeit jeweils als „Laufzeit” bezeichnet werden).
c) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag schriftlich kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags nicht binnen fünfzehn (15) Tagen nach Aufforderung oder binnen einer durch die Vertragsparteien vereinbarten Nachfrist behebt.
d) Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer muss der Kunde umgehend die Nutzung des Service einstellen, und PB sendet dem Kunden umgehend eine elektronische Datei mit sämtlichen Kundendaten zurück. Die Beendigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf die Pflicht des Kunden, PB geschuldete Beträge zu zahlen.
e) Abschnitte 4 (Gebühren, Zahlungsbedingungen), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Schutzrechte, Vorschläge), 8 (Schutzrechte Dritter), 11 (Gewährleistung), 12 (Haftung), 16 (Geltendes Recht), 17 (Prüfungsrechte) und 20 (Datenschutz) bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags auf unbegrenzte Zeit bzw. in dem darin festgelegten Umfang bestehen.
4. Gebühren; Zahlungsbedingungen.
a) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Bestellformular angegebenen Gebühren für den Service. Die Gebühren werden dem Kunden wie im Bestellformular ausgewiesen und jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. PB behält sich das Recht vor, im Falle einer Überschreitung der Kontingente zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Der Kunde zahlt auf alle zum jeweiligen Fälligkeitstermin noch ausstehenden Gebühren Zinsen in Höhe von anderthalb Prozent (1,5 %) monatlich bzw., falls niedriger, den höchsten rechtlich zulässigen Betrag. Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht zum Fälligkeitsdatum, so kann PB die Erbringung des Service mit schriftlicher Kündigung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von fünf (5) Tagen aussetzen. Vorbehaltlich anders lautender Angaben in der Bestellung kann PB die monatliche oder sonstige Nutzungsgebühr mit Benachrichtigung des Kunden unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen ändern. Eine Erhöhung der Gebühren tritt erst mit Beginn der darauf folgenden monatlichen Laufzeit in Kraft.
b) Sie verpflichten sich zur Zahlung der in diesem Vertrag aufgeführten Gebühren für jeden Service. Die Bezahlung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen. Alle Gebühren sind ohne einschlägige Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Quellen- oder sonstige Steuern angegeben.
c) Die erworbenen Kontingente können jederzeit während der Anfangslaufzeit der Bestellung genutzt werden. Ungenutzte Transaktionen können nicht auf nachfolgende monatliche Laufzeiten übertragen werden.
5. Pflichten des Kunden.
a) Sie verpflichten sich, den Service allein für Ihre internen Geschäftszwecke und nicht für einen Dritten zu benutzen bzw. einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Alle im Rahmen des Service zur Verfügung gestellten Kundendaten sind im von PB vorgeschriebenen Format gemäß der Dokumentation bzw. in einem anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Format einzureichen. Der Kunde muss den Service vor der Nutzung einrichten und konfigurieren.
b) Sie verpflichten sich, alle in Bezug auf den Service geltenden Gesetze, wie u.a. Datenschutzgesetze oder Gesetze hinsichtlich des Versands bzw. Import-/Exportvorschriften, einzuhalten. Sie sind für den Inhalt aller im Rahmen des Service eingereichten Kundendaten allein verantwortlich, und verpflichten sich zur Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Vorschriften hinsichtlich der Nutzung, Weitergabe und Übermittlung solcher Kundendaten. Des Weiteren sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Empfänger entsprechende Einwilligungen abgegeben haben, von Ihnen Mitteilungen zu empfangen, z. B. durch sogenannten Doppelten Opt-In.
c) Beschränkungen. Sie dürfen den Service nicht verwenden: (i) zur Förderung oder zum Begehen rechtswidriger Aktivitäten: (ii) zum Versenden oder Speichern von rechtswidrigem, obszönem, bedrohendem oder unerlaubtem Material oder (iii) um andere Nutzer des Service, der Netzwerkdienste oder Netzwerkausrüstung zu stören. Störungen sind unter anderem DOS-Angriffsversuche, das Verbreiten nicht angeforderter Werbe- oder Kettenbriefe, das Verbreiten von Computerwürmern und -viren oder die Benutzung von Services, um unbefugten Zugang zu anderen Geräten zu erhalten, die über das Netzwerk oder den Service zugänglich sind. Darüber hinaus dürfen Sie den Service nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Jeder der vorgenannten Vorfälle gilt als wesentliche Vertragsverletzung, welche PB berechtigt, diesen Vertrag Ihnen gegenüber mit schriftlicher Mitteilung fristlos zu kündigen. Zwingendes Recht nach § 69 d und e UrhG bleibt hiervon unberührt.
d) Sie gewährleisten hiermit, dass Sie sämtliche Zertifikate, Lizenzen oder anderen Genehmigungen eingeholt haben, die für die Nutzung des Service durch Sie erforderlich bzw. dienlich sind.
6. Vertraulichkeit.
a) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen und geschützten Informationen einer Vertragspartei („offenlegende Partei“) wie u.a. die folgenden einer Vertragspartei und ihren verbundenen Unternehmen gehörenden Informationen: (i) Kunden- und Interessentenlisten, Namen und Anschriften, bestehende Vereinbarungen mit der offenlegenden Partei und Geschäftspartnern; (ii) Preisangebote, finanzielle und sonstige Geschäftsinformationen, Daten, Prozesse und Pläne; (iii) Informationen über Forschung und Entwicklung, Analysemethoden und -verfahren, Hardwaredesign, Technologie (einschließlich lizenzierter Produkte), Finanzinformationen, Kundendaten; (iv) Informationen über Kunden und Interessenten jeder Vertragspartei; (v) Geschäftspraktiken, Know-how, Marketing- oder Geschäftspläne; (vi) dieser Vertrag, Dokumentation und Schulungsunterlagen sowie (vii) jegliche sonstigen schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen oder Informationen, von denen die sie empfangende Partei wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vertraulich waren, und die jeweils an die andere Partei („empfangende Partei“) weitergegeben werden oder zu denen die empfangende Partei in Verbindung mit diesem Vertrag Zugang erlangt.
b) Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng geheim zu halten und zumindest diejenige Sorgfalt anzuwenden, welche die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch die gebotene Sorgfalt, und die betreffenden vertraulichen Informationen keinem Dritten gegenüber offenzulegen, und (ii) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei niemals ohne schriftliche Erlaubnis der offenlegenden Partei zu verwenden, es sei denn, dies ist zur Ausübung ihrer Rechte bzw. zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag in vertretbarem Umfang erforderlich. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und verbundenen Unternehmen, die Zugang zu solchen Informationen erhalten, zur Einhaltung dieser Verpflichtungen anzuhalten.
c) Die vorstehenden Verpflichtungen finden keine Anwendung auf Informationen: (i) die bereits allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass gegen diesen Vertrag verstoßen wurde; oder (ii) die sich bereits im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor diese sie von der offenlegenden Partei erhielt; oder (iii) die die empfangende Partei unabhängig von diesem Vertrag rechtmäßig von einem an keine Geheimhaltungsverpflichtung gebundenen Dritten empfangen hat; oder (iv) die unabhängig von diesem Vertrag durch die empfangende Partei oder in deren Auftrag entwickelt wurden, ohne dass dazu auf vertrauliche Informationen zurückgegriffen wurde. Darüber hinaus kann PB aggregierte Versandinformationen für Systemanalyse und Forschung, Kundensegmentierung und/oder Verbesserung oder Entwicklung der Art bzw. Methode, in der PB sein Kundengeschäft betreibt, verwenden.
d) Ist die empfangende Partei gezwungen, die vertraulichen Informationen einer staatlichen Stelle oder einem zuständigen Gericht gegenüber offenzulegen, so wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei dies mit angemessener Frist ankündigen, damit die betreffende Partei versuchen kann, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu schützen. Die empfangende Partei verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung durch die offenlegende Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten und deren Vernichtung schriftlich zu bestätigen; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die empfangende Partei ein (1) Exemplar der zurückgegebenen oder vernichteten Gegenstände zu Archivierungszwecken zurückbehalten darf, wobei die Archivierung gemäß ihren Regeln für die Aufbewahrung von Unterlagen sowie vorbehaltlich dieses Abschnitts 6 erfolgen muss.
e) Die offenlegende Partei kann, wenn in diesem Abschnitt 6 niedergelegte Verpflichtungen nicht durchgesetzt werden, irreparablen Schaden erleiden, wobei ihr, wenn die empfangende Partei gegen ihre sich hieraus ergebenden Verpflichtungen verstößt, unter Umständen kein angemessener Rechtsbehelf zusteht. Die Parteien sind sich daher einig, dass die offenlegende Partei berechtigt ist, zusätzlich zu sonstigen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen eine einstweilige Verfügung, durch welche der empfangenden Partei tatsächliche, angedrohte oder weitere Verstöße gegen die gemäß diesem Abschnitt 6 bestehenden Verpflichtungen untersagt werden, oder jegliche sonstigen Anordnungen oder Beschlüsse zu erwirken.
7. Schutzrechte; Vorschläge.
Die Rechte an sämtlichen Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährt PB eine gebührenfreie, weltweite, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung bzw. Einbeziehung in den Service von Vorschlägen, Verbesserungsanfragen, Empfehlungen oder anderem Feedback, das der Kunde in Bezug auf die Erbringung des Service bereitstellt, sowie auf alle anonymisierten bzw. aggregierten, den Kunden nicht identifizierenden Daten hinsichtlich der Nutzung des Service.
8. Schutzrechte Dritter.
a) PB verpflichtet sich, den Kunden von Ansprüchen Dritter, dass der von PB im Rahmen dieses Vertrags erbrachte Service bei Nutzung gemäß diesem Vertrag und der Dokumentation eine Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung von Urheberrechten, Patenten, Warenzeichen oder Handelsgeheimnissen des betreffenden Dritten darstellt, freizustellen. In einem solchen Fall hat PB die Kontrolle über die Verteidigung inne und jegliche Ansprüche oder Klagen, auf die sich diese Entschädigungspflicht bezieht, auf eigene Kosten abwehren und in diesem Zusammenhang auch einen Vergleich abschließen. Der Kunde muss PB umgehend von jeglichem solchen Anspruch in Kenntnis setzen und, auf Verlangen von PB sowie auf PBs Kosten, hinsichtlich der Abwehr solcher Ansprüche in einem angemessenen Rahmen mit PB kooperieren. PB wird keinem Vergleich zustimmen, der das Anerkenntnis eines Verschuldens oder einer Rechtspflicht auf Seiten einer freigestellten Partei erfordert, soweit dies nicht durch diese Entschädigungspflicht abgedeckt ist, es sei denn, die freigestellte Partei hat dem vorab zugestimmt. Der Kunde kann sich auf eigene Kosten mit einem Prozessvertreter seiner Wahl an der Abwehr von Ansprüchen beteiligen.
b) Wird ein Anspruch wegen Verletzung von Schutzrechten in Bezug auf den Service geltend gemacht oder hat PB Grund zu der Annahme, dass ein solcher Anspruch gegen den Service geltend gemacht werden kann, behält sich PB das Recht vor: (i) dem Kunden, ohne dass diesem damit Zusatzkosten entstehen, einen von der Funktion her vergleichbaren Service anzubieten; (ii) dem Kunden, ohne dass diesem damit Zusatzkosten entstehen, das Recht zu verschaffen, den Service weiterhin zu nutzen oder (iii) den Kunden anzuweisen, die Nutzung des Service einzustellen. Weist PB den Kunden an, die Nutzung des Service einzustellen, so beschränkt sich das Rechtsmittel des Kunden über die hierin festgelegte Entschädigung auf die Rückerstattung bereits bezahlter aber noch nicht in Anspruch genommener Gebühren für den Service.
c) PB stellt den Kunden nicht frei und übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus einer Nutzung des Service in Verbindung mit nicht von PB zur Verfügung gestellten Daten, Hardware oder Software oder aus einer Nutzung des Service durch den Kunden ergeben, die im Rahmen dieses Vertrags und der Dokumentation nicht gestattet ist.
d)Der Kunde verpflichtet sich, PB von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die sich aus: (i) der Verwendung des Service durch den Kunden in einer nicht vertragsgemäßen Weise; (ii) der Geltendmachung, dass die Kundendaten oder andere Daten, Dateien oder sonstige PB durch den Kunden zur Verfügung gestellten Materialien eine Verletzung irgendwelcher Patente, Urheberrechte, Warenzeichen oder anderen Schutzrechte oder die widerrechtliche Aneignung eines Handelsgeheimnisses darstellen, (iii) einer Verletzung eines Gesetzes, einer Verordnung oder Vorschrift bezüglich des Datenschutzes oder in Bezug auf die Verwendung des Service bzw. dem Zugriff auf den Service oder (iv) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verschulden ergeben. In einem solchen Fall hat der Kunde die Kontrolle über die Verteidigung inne und kann jegliche Ansprüche oder Klagen, auf die sich diese Entschädigungspflicht bezieht, auf eigene Kosten abwehren. PB wird den Kunden umgehend über solche Ansprüche informieren und auf Verlangen des Kunden sowie auf dessen Kosten mit diesem im angemessenen Rahmen kooperieren. PB kann sich an der Verteidigung und einem Vergleich des Anspruchs auf eigene Kosten und mit einem Prozessvertreter seiner Wahl beteiligen. Der Kunde stimmt einem Vergleich nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von PB zu.
9. Pflichten von PB; Unterstützung.
a) Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, den Service während der Betriebszeiten zur Verfügung zu stellen.
b) Der Service kann während bestimmter Zeiten ggf. nicht zugreifbar oder nicht funktionsfähig sein, um es PB (bzw. deren Drittanbietern) zu ermöglichen, routinemäßige Wartungs-Supportservices durchzuführen („geplante Ausfallzeit”). Die geplante Ausfallzeit wird jeweils außerhalb der normalen Betriebszeiten wie z.B. nachts oder am Wochenende eingeplant. Wir werden wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Störungen, Unzugänglichkeiten oder Betriebsausfälle des Service im Zusammenhang mit geplanten Ausfallzeiten oder sonstigen Störungen des Service auf ein Mindestmaß zu beschränken.
10. Schulung.
Benötigt der Kunde eine Schulung, stellt PB eine solche Schulung zu ihren jeweils geltenden Sätzen bereit.
11. Gewährleistung.
a) Wir werden den Service im Wesentlichen gemäß der Dokumentation erbringen. PB gewährleistet nicht die Funktionsfähigkeit oder Richtigkeit von durch PB verwendeten Kundendaten.
b) PB gewährleistet keinen fehlerfreien Betrieb des Service oder dass PB sämtliche Fehler berichtigen wird.
Soweit rechtlich zulässig und wenn nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt werden alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Zusicherungen bezüglich der aufgrund dieses Vertrages erbrachten Service, auch in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmen Zweck, Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Geschäftsbeziehung, Leistungserbringung oder Handelsbrauch ausgeschlossen, wobei dies keine abschließende Aufzählung darstellen soll.
c) Der Service kann eine Deaktivierung oder Aktivierung des Gerätezugriffs umfassen: (i) um Vorgaben aufsichtsrechtlicher Behörden zu genügen, (ii) um die Nutzung des Service über die auf dem Bestellformular angegebene Laufzeit hinaus zu verhindern und/oder (iii) um eine Nutzung des Service über die im Bestellformular und den Kontingenten vorgesehenen Servicebeschränkungen hinaus zu verhindern.
12.]Haftung.
a) PB haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (i) zu vertreten haben und die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder (ii) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Übernahme einer Garantiezusage haftet PB im Rahmen dieser Garantie.
b) Im Übrigen haftet PB, gleich aus welchem Rechtsgrund und damit auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren, für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
c)Von der Ersatzpflicht wegen der Haftung aus Abschnitt 12(b) ausgeschlossen ist:
- Jeder untypische Schaden in Form von entgangenem Gewinn, nicht ersparten Aufwendungen, aus Ansprüchen Dritter sowie mittelbare und Folgeschäden, es sei denn, ein von PB garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
- Die Entschädigung für Datenverlust, abgesehen von dem Aufwand, der zur Datenwiederherstellung trotz vorsorglicher Datensicherung durch den Kunden in angemessenen und regelmäßigen Zeitabständen, d.h. mindestens einmal täglich, erforderlich ist.
- jede Entschädigungspflicht, die einen Betrag von 110% der PB vom Kunden gemäß des Vertrages zu zahlenden Gebühren übersteigt.
d) Die verschuldensunabhängige Haftung für solche Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536 a BGB), ist ausgeschlossen.
e) Die vorstehenden Abschnitte 12 (a) bis (d) gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von PB.
13. Höhere Gewalt
.Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der Parteien für Leistungsverzögerung oder -ausfall aufgrund von Ereignissen, auf die die betreffende Partei keinen Einfluss hat, wie u.a. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Transportprobleme, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Kriegshandlungen, Terrorhandlungen, gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen, Epidemien, Brand, Unterbrechung oder Ausfall des Internets, allgemeiner Ausfall von Internet- oder Kommunikationsverbindungen, Störung oder Ausfall von Telekommunikations- oder digitalen Übertragungsverbindungen, Stromausfällen oder Überspannungen, Erdbeben oder sonstigen Katastrophen („Ereignis höherer Gewalt“).
14.Abtretung.
Sie dürfen diesen Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PB abtreten, wobei diese Zustimmung nicht ohne guten Grund verweigert oder verzögert werden darf. Jegliche vorgebliche Abtretung ist nichtig. PB darf bestimmte Rechte bzw. Pflichten aus diesem Vertrag ohne Ihre vorherige Zustimmung an Dritte übertragen.
15. Publicity.
Keine Partei verwendet ohne die schriftliche Genehmigung und vorherige Billigung der anderen Partei den Namen der anderen Partei in Pressemitteilungen oder anderen Marketingmaterialien, jedoch mit der Maßgabe, dass PB den Namen des Kunden in Kundenlisten berücksichtigen kann.
16. Geltendes Recht und Gerichtsstand.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Darmstadt.
17. Prüfungsrechte.
PB hat das Recht, mit einer Frist von fünf (5) Geschäftstagen an den Kunden, einmal je zwölf (12)-monatigem Zeitraum und auf PBs alleinige Kosten sowie während der normalen Geschäftszeiten, die Unterlagen des Kunden einzusehen, um eine Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen durch den Kunden zu prüfen. Der Kunde wird PB bei einer solchen Prüfung in angemessenem Umfang unterstützen.
18. Allgemeines.
a) Der Verzicht auf eine oder die unterlassene Geltendmachung eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch eine Partei oder das Nichtbestehen einer Partei auf der genauen Erfüllung einer Vertragsbestimmung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung eines vorherigen, gleichzeitigen oder späteren Verstoßes gegen eine solche Bestimmung oder andere Bestimmungen desselben dar, wobei ein Verzicht der Schriftform bedarf, um gültig zu sein.
b) Jegliche Erklärungen, die gemäß diesem Vertrag erfolgen, sind per Einschreiben an die auf Seite 1 angegebene oder eine jeweils andere Adresse zu senden, die wir einander schriftlich mitgeteilt haben. Die Erklärung gilt als zwei (2) Geschäftstage nach Aufgabe zur Post zugegangen. Im Falle einer Mitteilung an PB ist eine Kopie an folgende Anschrift zu senden: The Company Secretary, Pitney Bowes Ltd, Building 5 Trident Place, Hatfield Business Park, Mosquito Way, Hatfield, Hertfordshire, AL10 9UJ, England.
c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder ein Teil derselben von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die betreffende Bestimmung hiervon abgetrennt, woraufhin die übrigen Bestimmungen des Vertrags uneingeschränkt in Kraft bleiben.
d) Jede Vertragspartei handelt als unabhängiger Auftragnehmer, und die Arbeitnehmer einer Vertragspartei sind nicht als Arbeitnehmer der anderen Vertragspartei anzusehen. Durch diesen Vertrag wird keinerlei Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Joint-Venture oder sonstiges Gemeinschaftsverhältnis begründet. Keine Vertragspartei darf die andere rechtlich binden und keine Vertragspartei darf den Eindruck erwecken, sie handele für die andere oder in deren Auftrag.
19. Gesamter Vertrag.
Dieser Vertrag nebst allen Anhängen, Beilagen, Verzeichnissen und Anlagen stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar, kann nur mit einer schriftlichen, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Urkunde geändert oder ergänzt werden und ersetzt sämtliche Angebote, Bestellformulare, Übereinkünfte, Darstellungen, vorherigen Vereinbarungen und Kommunikationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Service durch den Kunden. Dieser Vertrag ersetzt auch jegliche auf Bestellformularen oder ähnlichen vom Kunden erstellten Dokumenten enthaltenen vorgedruckten Bedingungen, die nichtig und außer Kraft gesetzt sind. Der Kunde ist nicht durch Darstellungen oder Versprechen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, zum Abschluss dieses Vertrags bewegt worden.
20. Datenschutz.
a) Bitte nehmen Sie vor der Unterzeichnung des Vertrags den nachstehenden Hinweis zur Kenntnis:
Sie haben das Recht, zu wissen, wie wir Ihre personenbezogenen Informationen verwenden werden. Personenbezogene Daten, die Sie und die diesen Vertrag unterzeichnende Person zur Verfügung stellen, werden von uns gemäß den anwendbaren deutschen und landesspezifischen Datenschutzgesetzen verarbeitet und können an andere Unternehmen im Pitney Bowes-Konzern, Subunternehmer, Hosting-Anbieter, Zessionare, Kreditauskunfteien und andere Personen weitergegeben werden, die wir zum Zwecke von Kreditentscheidungen, Betrugsbekämpfung, Inkassoverfahren oder Rückgabe uns gehörender Gegenstände bzw. zur Produktlieferung an Sie oder Erbringung des Service oder von anderen Dienstleistungen für Sie einschalten. Wir können Ihnen Informationen über Pitney Bowes Produkte und Dienstleistungen zusenden, die für Sie von Interesse sein könnten. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages erklären Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung dazu und Ihr Einverständnis damit, dass solche Übertragungen erfolgen, und zwar auch in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – in die Vereinigten Staaten, welche weniger Schutz bieten als die Gesetze in der Europäischen Union. Wir bleiben für die Datensicherheit verantwortlich. Sie sind berechtigt, die Zugangs-, Änderungs-, Löschungs- oder Widerspruchsrechte bezüglich der von uns gehaltenen personenbezogenen Daten auszuüben, indem Sie uns dies schriftlich mitteilen.
b) Zur Prüfung Ihres Antrags werden wir die für Sie vorliegenden Aufzeichnungen bei Kreditauskunfteien nach Informationen über Sie, Ihr Geschäft bzw. Ihre Verwaltungsratsmitglieder abfragen. Diese werden den für Sie vorliegenden Aufzeichnungen die Angaben unserer Suche und Ihren Antrag hinzufügen und das wird für andere Organisationen, die Recherchen durchführen, sichtbar sein.
Wir können zur Prüfung Ihres Antrags Kredit-Scoring oder andere automatische Entscheidungssysteme einsetzen.
Diese Aufzeichnungen werden mit anderen Organisationen ausgetauscht und von diesen und uns wie folgt verwendet:
- als Hilfe, um Kreditentscheidungen und kreditbezogenen Service betreffende Entscheidungen zu treffen;
- um Schuldner zu verfolgen, Forderungen einzutreiben, Geldwäsche und Betrug zu verhindern und Ihr Konto zu verwalten.
Es kann sein, dass wir oder diese Organisationen zu diesen Zwecken weitere Recherchen durchführen. Diese Recherchen werden Ihren Aufzeichnungen hinzugefügt und können mit anderen Stellen ausgetauscht werden. Die Kreditauskunfteien werden die Aufzeichnungen auch zu statistischen Kreditanalysen verwenden. Wir können Informationen über Sie auch zu Marktforschungszwecken verwenden.
Revisions-Stand: 25.08.2016
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