Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsschein Print Services

 

1.      Umfang PRINT SERVICES / Einbeziehung AGBs:

Während der Vertragslaufzeit wird PBD die Print Services sowie im Vertrag, der dortigen Leistungsbeschreibung, diesem Leistungsschein sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar unter Pitney Bowes.com/AGB.html), erbringen (die „Services“). Die Aufzählung der Vertragsbestandteile entspricht deren Rangfolge.

(1) Standard

Wenn nicht anderes im Bestellformular/Vertrag vereinbart ist, gelten die folgenden Standardoptionen:

•           Druck auf weißem Papier einschließlich Code;

•           Falzung;

•           Kuvertierung; und

•           Frankierung.

Mindestabnahmemengen sind in der Bestellung angegeben.

(2) Zusatzoptionen wie Scannen, E-Mail, Druck auf kundenspezifischem Papier und/oder Umschläge oder Hinzufügen von Beilagen werden nur erbracht, wenn dies jeweils ausdrücklich vereinbart ist.

Wenn kundenspezifisches Material verwendet wird verpflichtet sich der Kunde, PBD bei Änderungen mindestens 45 Tage vorher schriftlich zu verständigen und wird Material entsprechend umgehend zurücknehmen, wenn dieses nicht weiterverwendet werden kann.

(3) Kooperation und Versandzeiten

Der Kunde verpflichtet sich, PBD (oder ggf. den von PBD u. a. bei Druck und Versand eingesetzten Dienstleistern/Subunternehmer) bei der Implementierung der Services zu unterstützen, indem der Kunde die erforderlichen Daten im jeweils in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Format zum vereinbarten Zeitpunkt liefert. Nichteinhaltung kann Verzögerungen und Kostensteigerungen bedingen.

Grundsätzlich ist ein angegebenes Datum für den Versand von Dokumenten eine unverbindliche Schätzung und abhängig von Versandzeiten der Deutschen Post AG/des Dienstleisters.

 

2.      Laufzeit; Beendigung:

(1)   Die Services werden für die im Bestellformular/Vertrag angegebene Zeit erbracht.

(2) Die Laufzeit verlängert sich um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien der anderen gegenüber schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 (drei) Monaten vor Ablauf kündigt.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann jede Partei die Services kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsbestimmung verletzt und falls eine solche Verletzung behebbar ist, diese Verletzung nicht innerhalb angemessener Frist, nachdem ihr diese in Textform mitgeteilt wurde, behebt.

 

3.      Voraussetzungen:

(1) Der Kunde wird die Services ausschließlich zu eigenen internen Geschäftszwecken nutzen und die Services weder stellvertretend im Auftrag Dritter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen.

(2)  Der Kunde darf die Services weder dazu benutzen, Material zu senden oder zu speichern, welches Rechte verletzt, obszön ist, andere bedroht, rechtswidrig ist oder eine unerlaubte Handlung darstellt, noch dazu, andere Benutzer der Services, Netzwerkservices oder Netzwerkgeräte zu stören. Störungen sind unter anderem jegliche Hackversuche und Attackieren des Computersystems, das Verbreiten nicht angeforderter Werbe- oder Kettenbriefe, das Verbreiten von Computerwürmern und -viren oder die Benutzung von Services, um unbefugten Zugang zu jeglichem anderen Gerät zu erhalten, dass über das Netzwerk oder die Services zugänglich ist.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Erbringung der Services ausreichende Daten und Informationen zur Aufnahme in die Mitteilungen zu liefern, einschließlich der Namen und Anschriften der vorgesehenen Empfänger der betreffenden Mitteilungen, und zwar im jeweils vereinbarten Format. Im Falle erheblicher Änderungen des Datei-Layouts sind unter Umständen Änderungen der Services erforderlich sowie Preisänderungen. Abweichungen vom vereinbarten Format erfordern unter Umständen manuelle Eingriffe, wodurch sich die Verarbeitung verzögern kann. Des Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Empfänger entsprechende Einwilligungen abgegeben haben, die Mitteilungen zu empfangen.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Vorschriften der Deutsche Post AG und anderer Postdienste einzuhalten. Falls bei Nichteinhaltung durch den Kunden PBD oder einem Subunternehmer Geldbußen, Strafen, zusätzliche Zahlungen oder ein höheres Porto oder weitere Entgelte auferlegt werden, so werden die betreffenden Beträge den Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Sollte ein Dokument Fehler aufweisen und dies darauf beruhen, dass PBD die Services nicht wie vereinbart erbringt, so wird PBD das betroffene Dokument nochmals drucken bzw. versenden. Kunde teilt solche Fehler binnen 15 Tagen nach dem Versand der betroffenen Dokumente schriftlich mit.

(6) PBD behält sich das Recht vor, Druck, Versand oder Lieferung jeglicher Mitteilung zu verweigern, welche – nach PBDs alleiniger angemessener Einschätzung – die Privatsphäre verletzen könnte, herabwürdigend, beleidigend, rechtswidrig oder obszön ist oder Marken, Firmennamen oder Urheberrechte verletzt oder PBD oder Dritte in sonstiger Weise schädigen oder ihrem Ansehen schaden könnten. Wenn PBD beschließen, bezüglich einer Erklärung unsere auf diesem Abschnitt beruhenden Rechte auszuüben, so werden PBD den Kunden verständigen, und der Kunde muss dann umgehend Maßnahmen treffen, um von PBD beanstandete Texte oder Materialien aus der betreffenden Erklärung bzw. künftigen Erklärungen zu entfernen. Wenn der Kunde solchermaßen beanstandete Texte oder Materialien nicht entfernt, ist PBD nicht verpflichtet, die betreffende Erklärung zu drucken, zu versenden oder zu liefern. PBD ist nicht verpflichtet, den Inhalt einer Erklärung zu prüfen.

 

4.      Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung zu beachten. Dieser Abschnitt 4 ist ergänzender Natur und befreit keine Partei von ihren Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung.

„Datenschutzgesetzgebung“ in diesem Abschnitt bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, anwendbare Landesdatenschutzgesetze, sowie jede weitere anwendbare Datenschutzgesetzgebung in Deutschland und Europa.

(2) Die Parteien erkennen an, dass der Kunde der Verantwortliche und der PBD der Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetzgebung ist.

(3) Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtung in Abschnitt 4 (1) sichert der Kunde zu, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Benachrichtigungen vorliegen, um die personenbezogenen Daten für die Dauer und zwecks Erfüllung dieser Vereinbarung an PBD zu übertragen. Der Kunde hält PBD schadlos in Bezug auf Ansprüche, Kosten, Schäden und Strafen jeder Art, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß hiergegen ergeben.

(4) Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtung in Abschnitt 4 (1) verpflichtet sich PBD hinsichtlich jedweder personenbezogenen Daten in Verbindung mit dieser Vereinbarung:

(i) diese nur aufgrund schriftlicher Anweisung des Kunden zu verarbeiten, es sei denn PBD ist aufgrund deutschen Rechts oder des Rechts eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder EU- Rechtes dazu verpflichtet personenbezogene Daten zu verarbeiten („anwendbare Datenverarbeitungsgesetze“). In Fällen, in denen PBD nur aufgrund anwendbarer Datenverarbeitungsgesetze personenbezogene Daten verarbeitet, muss PBD den Kunden unverzüglich und vor Beginn der Datenverarbeitung darüber in Kenntnis setzen, es sei denn die anwendbaren Datenverarbeitungsgesetze untersagen eine solche Mitteilung;

(ii) sicherzustellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um unautorisierte oder unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verhindern und diese gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung, oder Verfälschung von personenbezogenen Daten schützen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein sowohl im Verhältnis zum Schaden, der durch unautorisierte oder unrechtmäßige Verarbeitung, zufälligen Verlust oder Zerstörung entstehen kann, als auch im Verhältnis zur Art der Daten, unter Einbeziehung des technologischen Fortschritts und der Kosten der Implementierung dieser Maßnahmen. Diese Maßnahmen können, wo angemessen, die Pseudonymisierung und die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten einschließen, um die Vertraulichkeit, die Integrität, die Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Systeme und Leistungen zu gewährleisten, außerdem Maßnahmen zur Verfügbarkeit und zur schnellen Wiederherstellung des Zugangs zu personenbezogenen Daten nach einem Vorfall und zur regelmäßigen Prüfung der Effektivität der technischen und organisatorischen Maßnahmen;

(iii) sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die auf die personenbezogenen Daten Zugriff haben und/oder diese verarbeiten, zur Verschwiegenheit im Hinblick auf die personenbezogenen Daten verpflichtet sind; und

(iv) keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übertragen, außer in den Fällen, in denen der Kunden eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat und die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

(a) Kunde oder PBD haben ausreichende Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Übertragung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getroffen;

(b) die betroffene Person ist in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen und ihr stehen effektive Rechtsmittel zur Verfügung;

(c) PBD erfüllt die Verpflichtungen der Datenschutzgesetzgebung mittels eines adäquaten Sicherheitsniveaus für alle übertragenen personenbezogenen Daten;

(d) PBD befolgt die angemessenen Anweisungen des Kunden, wie jeweils vor der Datenverarbeitung übermittelt;

(e) PBD unterstützt den Kunden, gegebenenfalls auf Kosten des Kunden, Anfragen einer Betroffenen Person zu beantworten und bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung hinsichtlich Sicherheit, Meldung von Schutzverletzungen, Analyse der Auswirkungen und Beratung mit den Datenschutzbehörden;

(f) PBD setzt den Kunden unverzüglich von einem Verstoß in Kenntnis;

(g) PBD löscht nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden personenbezogene Daten oder gibt sämtliche Kopien davon an den Kunden bei Beendigung der Vereinbarung zurück, es sei denn, die anwendbare Datenschutzgesetzgebung verpflichtet PBD, die personenbezogenen Daten zu speichern; und

(h) PBD erstellt vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen, um die Einhaltung dieses Abschnittes 4 zu dokumentieren.

(5) Der Kunde stimmt zu, dass PBD Dritte bei der Verarbeitung einsetzt, vorausgesetzt, dass dies unter vertraglichen Bedingungen geschieht, die diesem Abschnitt im Wesentlichen entsprechen.  PBD bleibt in der vertraglichen Beziehung dem Kunden gegenüber verantwortlich für von PBD eingesetzte Subunternehmer.

 (6) Dieser Abschnitt 4 findet keine Anwendung auf personenbezogene Daten des Kunden, welche PBD im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung speichern und verarbeiten wird, wie näher in der Pitney Bowes Datenschutzerklärung beschrieben unter: https://www.pitneybowes.com/de/datenschutz.html .