Wichtige Information zu Umsatzsteueränderung
Information zur temporären Umsatzsteueränderung
Wichtige Information
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der ab dem 01. Juli 2020 in Kraft getretenen Regelung zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent, ist für die Anwendung des korrekten Steuersatzes der Zeitpunkt Leistungserbringung maßgeblich.
Bei Dauerleistungen (Miet-/Service-/Portophon (PB Postage) und Leasingverträge) liegt dieser Zeitpunkt am Ende des vereinbarten Leistungszeitraums, diesen finden Sie unter „Berechnungzeitraum“ auf Ihrer Rechnung von Pitney Bowes.
Für bereits erhaltene Rechnungen, bei welchen das Ende des vereinbarten Leistungszeitraums nicht in den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 fällt, ist der Steuersatz von 19 Prozent anzuwenden, weshalb wir keine korrigierte Rechnung erstellen.
Nachzulesen ist diese Regelung im BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) vom 30. Juni 2020 / 3.3 Dauerleistungen.
AKTUALISIERT: 04. Mai 2021