Erhalten einer Rückerstattung für beschädigte oder falsch gedruckte Post im Kuvertdruck auf der SendPro C, SendPro+, SendPro C Auto
Sobald Sie eine Frankierung gedruckt haben, zieht Ihr System den Portobetrag vom Portoguthaben ab. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Druckvorgang unleserlich ist. Daher ist es wichtig, dass Sie den richtigen Wert auswählen, bevor Sie das Porto drucken.
Aktuelle Richtlinien zur Rückerstattung finden Sie auf der Website der Deutschen Post AG.
Um frankierte Beträge erstatten zu können, muss der Deutschen Post AG die komplette Sendung (ohne Inhalt) vorgelegt werden. Erst dann ist ersichtlich, dass die Sendung noch nicht von der Deutschen Post AG transportiert wurde.
Die Rückerstattung erfolgt nur in einem begrenzten Zeitraum:
Grundsätzlich ist laut den AGB für Frankiersysteme (Abschnitt 9 (3) der AGB für Frankiersysteme) eine Rückerstattung von nicht für den Versand verwendeten Freimachungsvermerken für maximal ein Jahr möglich. Eine Rückerstattung des Betrags für frankierte Kuverts hängt vom tatsächlichen Frankierdatum ab. Die Einreichungsfrist endet immer am 31.12. des Jahres, das auf das tatsächliche Frankierdatum folgt. Beispiel: Frankierdatum 31.05.2017. Datum der Rückerstattung 31.12.2018. Eine Rückerstattung nach dem Ablaufdatum ist nicht möglich.
Kostenpflichtiger Versand des Rückerstattungsformulars:
Mit dem Transport des Erstattungsauftrags und der Erstattungsdokumente stellt Ihnen die Deutsche Post AG einen kostenpflichtigen Transportservice zur Verfügung. Die Versendung eines Rückerstattungsauftrages muss daher ordnungsgemäß frankiert werden. Im Falle einer Anrechnung des entsprechenden Portobetrags im Rückerstattungsauftrag wird der Portobetrag vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.
AKTUALISIERT: 02. Mai 2024